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Pflichtfortbildungstage für Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI

Tageskurs


Untertitel:

Schwerpunkt: Umgang mit Sterben und Tod in der Betreuung

Inhalt:

Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch mindestens zwei Fortbildungstage pro Jahr zu erhalten.

Lernziel:
Diese Fortbildung wird sehr praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind die Reflexion, der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer/innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Zudem gibt es jeweils ein Schwerpunktthema (vgl. Untertitel). Ziel ist es, die Teilnehmer/innen in ihrer praktischen Arbeit zu unterstützen.

Zielgruppe:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Qualifikation nach § 43b/53c SGB XI bzw. vorher §87b SGB XI

Voraussetzung: 

Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung


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Ansprechpartner/in

Sabrina Brinkmann

Tel.: +49 421 4499-780

Information

Seminardauer:
16,00

Beginn:
31.05.2023

Ende:
01.06.2023

Ort:
Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen
Bertha-von-Suttner-Str. 17
28207 Bremen

Mit Kammercard
€ 188,00

Ohne Kammercard
€ 209,00